Vorbereitung Vor einem Schwimmbadbesuch sind die Einholung einer schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten und die Anmeldung der Gruppe beim Schwimmbadpersonal notwendig. Die Aufsicht für die Kinder liegt während des Schwimmbadbesuchs bei der leitenden pädagogischen Fachkraft. Die Aufsicht kann zwar aufgeteilt, aber nicht vollständig auf andere Personen übertragen werden, auch nicht auf anwesende Schwimmmeister*innen. Es empfiehlt sich, weitere Personen in die Aufsichtsführung mit einzubeziehen. Die Eignung dieser Personen sollte hinsichtlich ihrer Rettungsfähigkeit vorher geprüft werden. Die Anzahl der benötigten Aufsichtspersonen richtet sich nach der Zusammensetzung der Gruppe und den äußeren Gegebenheiten. Generell empfiehlt es sich, dass auf eine Betreuungsperson nicht mehr als fünf Kinder kommen. Für Kinder mit Handicaps oder deutlichen Verhaltensauffälligkeiten sollte geprüft werden, ob eine zusätzliche Aufsicht (Eins-zu-Eins-Betreuung) notwendig erscheint. |
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Hinweis Weitere Sicherheitshinweise und organisatorische Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“. Mithilfe der Karteikarte „Baderegeln“ (s. Karte 20) können als Vorbereitung auf den Schwimmbadbesuch die wichtigsten Baderegeln mit den Kindern besprochen und geübt werden. |
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Ziele Wassergewöhnung, Sensibilisierung für Sicherheit im Wasser |